Um eine Reparaturfreigabe durch den Versicherer zu erhalten, senden Sie uns bitte eine whatsapp oder E-Mail (max.0,5MB/Bild) mit:
Die Schadennummer wird vom Versicherer vergeben. Die Kosten erfolgen zunächst auf eigenes Risiko. Sollte sich ein ersatzpflichtiger Schaden feststellen, übernimmt der Versicherer die Kosten.
Bei Fragen rufen Sie bitte einfach an!
Schadenmindernde Maßnahmen können – und müssen - Sie unmittelbar veranlassen.
Im Rahmen Ihrer Schadenminderungspflicht müssen Sie eine Vergrößerung des Schadens z.B. durch Notreparaturen, weitere Benutzung der Schadenstelle z.B. Dusche und Trocknungsarbeiten verhindern.
Das bedeutet, dass diejenigen Arbeiten veranlasst werden dürfen, die eine Vergrößerung des Schadens verhindern.
Hierzu gehören, insbesondere bei Feuchtigkeits- oder Sturmschäden, auch die Arbeiten, die eine Schimmelbildung oder eine sonstige, weitere Schädigung der Bausubstanz verhindern. Im Wesentlichen sind das die Maßnahmen, die zur Feuchtigkeitsausbreitung und -bekämpfung dienen – von der Trocknung bis zur Entfernung von Putz oder Estrich oder Dachabdichtung.
Anstelle vom freilegen des vermutlich defekten Rohres, sollte die Möglichkeit der Leckageortung genutzt werden.
Wichtig: Bitte dokumentieren Sie die Notwendigkeit der Arbeiten fotografisch und bezeichnen die gemachten Foto`s so, dass sich die gemachte Arbeit später noch nachvollziehen lässt.
Zur Beachtung: Diese Informationen ersetzen nicht die individuellen Regelungen in Ihren Versicherungsbedingungen.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie uns bitte an.