FinanzZentrum Bodensee - Ihr Versicherungsmakler in Friedrichshafen
Schadenmeldung

Sie melden einen Neuschaden?

Um eine Reparaturfreigabe durch den Versicherer zu erhalten, senden Sie uns bitte eine whatsapp oder E-Mail (max.0,5MB/Bild) mit:

  • kurzer Erklärung der Ursache, Schadentag und Uhrzeit
  • Bilder der Ursache & Beschädigungen (Detail- & Gesamtansicht)
    z.B. Brand, Hagelkörner, Überschwemmung Grundstück usw.
  • Kostenvoranschlag zur schadenbedingten Reparatur mit Angabe der Schadenursache/tag,
    inkl. Bilder der beschädigten Sachen z.B. bei Rohrbruch/Leckageortung, bei Sturm: Bilder innen/außen
  • Auflistung & Bilder aller beschädigter Sachen (Detail- & Gesamtansicht) und
    weitere Kostenvoranschläge zur Schadenbehebung (vorab auch grobe Kostenschätzung)

Die Schadennummer wird vom Versicherer vergeben. Die Kosten erfolgen zunächst auf eigenes Risiko. Sollte sich ein ersatzpflichtiger Schaden feststellen, übernimmt der Versicherer die Kosten.

Bei Fragen rufen Sie bitte einfach an!


Weitere Informationen:

  • Alternativ akzeptieren die Versicherer ggf. Abrechnungen von Eigenleistungen auf Stundenbasis. Bitte reichen Sie hierzu eine nachvollziehbare Aufstellung der jeweiligen Tätigkeit und geplantem Zeitaufwand ein. Nach Zustimmung durch den Versicherer wird Ihr Aufwand mit durchschnittlich 12,50€/Stunde vergütet.
  • Vor dem Erwerb von Material (z.B. Dachziegel, Zaunelemente, etc.) ist eine eigens erstellte Kostenzusammenstellung mit Belegen durch Foto`s der Preisschilder oder vom Warenkorb einzureichen.
  • Bitte bewahren Sie alle ausgewechselten Teile bis zur abschließenden Bearbeitung durch den Versicherer auf.

Was können Sie unabhängig von einer individuellen Rückmeldung durch den Versicherer veranlassen?

Schadenmindernde Maßnahmen können – und müssen - Sie unmittelbar veranlassen.

Im Rahmen Ihrer Schadenminderungspflicht müssen Sie eine Vergrößerung des Schadens z.B. durch Notreparaturen, weitere Benutzung der Schadenstelle z.B. Dusche und Trocknungsarbeiten verhindern.

Das bedeutet, dass diejenigen Arbeiten veranlasst werden dürfen, die eine Vergrößerung des Schadens verhindern.

Hierzu gehören, insbesondere bei Feuchtigkeits- oder Sturmschäden, auch die Arbeiten, die eine Schimmelbildung oder eine sonstige, weitere Schädigung der Bausubstanz verhindern. Im Wesentlichen sind das die Maßnahmen, die zur Feuchtigkeitsausbreitung und -bekämpfung dienen – von der Trocknung bis zur Entfernung von Putz oder Estrich oder Dachabdichtung.

Anstelle vom freilegen des vermutlich defekten Rohres, sollte die Möglichkeit der Leckageortung genutzt werden.

Wichtig: Bitte dokumentieren Sie die Notwendigkeit der Arbeiten fotografisch und bezeichnen die gemachten Foto`s so, dass sich die gemachte Arbeit später noch nachvollziehen lässt.

Zur Beachtung: Diese Informationen ersetzen nicht die individuellen Regelungen in Ihren Versicherungsbedingungen. 

  • Bitte bewahren Sie alle ausgewechselten Teile bis zur abschließenden Bearbeitung durch den Versicherer auf.

Sollten Sie weitere Informationen wün­schen, rufen Sie uns bitte an.