direkt zum Seiteninhalt
Logo von FinanzZentrum Bodensee - Ihr Versicherungsmakler in Friedrichshafen
Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflichtversicherung

 Online-Vergleichsrechner

  HK, Degenia & Uelzener mit Best-Leistungs-Baustein

 Uelzener mit Kombinachlass zur Tierkrankenversicherung

 Vergleich & Abschluss!    Hotline:
  07541 955 60 52


Top Anbieter im Versicherungsvergleich

Logo von Adam Riese
Logo von ADCURI
Logo von Allianz
Logo von Alte Leipziger
Logo von Ammerländer Versicherung
Logo von ARAG
Logo von AXA
Logo von Barmenia
Logo von Baloise
Logo von Bavaria Direkt
Logo von Concordia
Logo von Condor
Logo von Continentale
Logo von DBV
Logo von Degenia
Logo von Dialog
Logo von Die Bayerische
Logo von Die Haftpflichtkasse
Logo von Docura
Logo von Domcura
Logo von ERGO
Logo von GEV Grundeigentümer
Logo von Gothaer
Logo von GVO
Logo von HanseMerkur
Logo von HDI
Logo von Helvetia
Logo von Inter
Logo von Interlloyd
Logo von InterRisk
Logo von Itzehoer
Logo von janitos
Logo von Konzept & Marketing
Logo von Mannheimer
Logo von Manufaktur Augsburg
Logo von Medien-Versicherung
Logo von Neodigital
Logo von Nürnberger
Logo von NV-Versicherungen
Logo von Oberösterreichische
Logo von prokundo
Logo von R+V
Logo von Rhion
Logo von Stuttgarter
Logo von SwissLife
Logo von Uelzener
Logo von Versicherungskammer Maklermanagement
Logo von VHV
Logo von Virado
Logo von Volkswohl Bund
Logo von Waldenburger
Logo von Württembergische
Logo von Zurich

2. Vergleich

z.B. Degenia Optimum o. HK Premium auswählen
Hotline für Beratung: 07541 955 60 52

Dieser Service wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung

3. Vergleich?

Hier die HanseMerkur zum Vergleich
Hotline für Beratung: 07541 955 60 52

Dieser Vergleichsrechner wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung

4. Uelzener-Pferdehalterhaftpflicht

Kombinachlass 5% zur Tier-Kranken- & OP-Versicherung
Best-Leistungs-Zusage vereinbaren
Hotline für Beratung: 07541 955 60 52


Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen.

Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haft­pflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Grundlagen

Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Leistungsumfang

Die Tierhalter-Haft­pflichtpolice ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Per­sonenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Übrigens: bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.

Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wer bei der gleichen Gesellschaft noch eine weitere Versicherung hat, bekommt häufig Rabatt.

Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind
Die Hunde­halter­haft­pflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.

Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.

Tiere mit Versicherungspflicht

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

Viel öfter werden Per­sonen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Extraleistungen

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Per­sonen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

Auch Fohlen können mitversichert sein
In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. 

Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Per­sonenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haft­pflichtschutz.


Individuelles Angebot & Beratung zur Pferdehalterhaftpflicht

Bitte rufen Sie uns einfach an oder